

Behandlungsspektrum
In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
(bis zum 21. Lebensjahr).
Die Verhaltenstherapie zählt als wissenschaftlich fundiertes und
anerkanntes Richtlinienverfahren zum Leistungsspektrum der
Krankenkassen. Sie findet bei vielfältigen Krankheitsbildern Anwendung,
u.a. depressive Episoden, Angststörungen, Zwangsstörungen,
Essstörungen, Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen...
Das Angebot der Verhaltenstherapie richtet sich an gesetzlich und
privat Versicherte sowie Selbstzahler.



Ablauf
Zunächst werden psychotherapeutische Sprechstunden vereinbart
(max. 5 Sitzungen à 50 Min.)
Zum Kennenlernen folgen anschließend probatorische Sitzungen (max. 6
Sitzungen à 50 Min.), in deren Verlauf Du / Sie und ich entscheiden, ob eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird.
Je nach Therapiebedarf kann eine Kurzzeittherapie (Kurzzeittherapie 1 + 2
von je 12 Sitzungen à 50 Min.) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen à
50 Min.) beantragt werden. Zusätzlich erfolgen regelmäßige Bezugs-
personenstunden im Verhältnis 1:4.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal in der Woche (je 50 min.) - meist gleicher Tag, gleiche Uhrzeit - statt.
Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht erforderlich. Die Gesundheitskarte der Krankenkasse ist ausreichend.




